EncroChat-Daten sind zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
Der BGH entschied umfassend, dass aus dem Kryptomessenger EncroChat gewonnene, aus Frankreich übermittelte Daten im deutschen Strafverfahren als Beweismittel verwertet werden dürfen, wenn sie der Aufklärung besonders schwerer Straftaten dienen. Ein Beweisverwertungsverbot bestehe „unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt".
Bei der Auswertung sichergestellter Chat-Datenbestände zählt die lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation der Herkunft und Integrität der Daten. Der technische Sachverständige liefert die Grundlage (Sicherung, Zuordnung, Integritätsnachweis) — die Frage der Verwertbarkeit beantwortet das Gericht.