Sachverständigen-Vergütung: Stundensätze um 9 % angehoben
Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 wurden die JVEG-Honorarsätze linear um 9 % erhöht. IT-Forensik/EDV wird regelmäßig der Honorargruppe 12 zugeordnet (128 €/h). Für Aufträge, die vor dem 01.06.2025 erteilt wurden, gelten die alten Sätze weiter (Übergangsrecht § 24 JVEG).
Maßgeblich ist die Einstufung im Beweisbeschluss — bei falscher Honorargruppe: Erinnerung nach § 4 JVEG. Der JVEG-Honorarrechner rechnet mit den aktuellen Sätzen; die 3-Monats-Frist behält der Fristenrechner im Blick.