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JVEG-Fristenrechner
Der Vergütungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Abschluss der Leistung geltend gemacht wird (§ 2 Abs. 1 JVEG). Datum eingeben, Frist sehen, Kalendererinnerung mitnehmen.
Reine Datumsrechnung, keine Übertragung. Alles läuft lokal im Browser. Details: Sicherheitsarchitektur.
Die Berechnung folgt § 2 Abs. 1 JVEG (drei Monate). Für den Fristbeginn ist der Abschluss der Leistung maßgeblich; im Einzelfall können besondere Umstände gelten. Diese Angabe ist keine Rechtsberatung.